Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der gieschen&partner GmbH, nachfolgend "Berater" genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Auftraggeber" genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers gelten nicht.


1.2 Der Berater erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der operationellen Beratung, insbesondere in den Bereichen Strategische Planung, Controlling und Personal Planung.

2. Leistungsumfang und Berichtspflicht

2.1 Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibung des Beraters. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Beratungsvertrages.


2.2 Es gilt das schweizerische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich. die sich daraus ergebenen Schlussfolgerungen und die Empfehlung erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerung bzw. Empfehlung umgesetzt werden.


2.3 Ereignisse höhere Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Berater, die Erfüllung seiner Leistungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.


2.4 Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Berater Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll der Berater einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden. 

3. Änderung des Auftragsvergütung

3.1 Änderung und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Schriftform.


3.2 Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt der Berater die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.


3.3 Der Berater ist verpflichtet, Änderungsverlangendes Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 4.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.

4. Vergütung

4.1 Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung des Beraters oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Berater ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.


4.2 Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Berater alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Berater von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.


4.3 Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragserstellung vom Vertrag zurücktritt, kann der Berater einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen.


4.4 Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.


4.5 Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind dem Berater gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten.

5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betrieb Sphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert den Berater unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.


5.2 Auf Verlangen des Beraters hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.


5.3 der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit diesem Dokument anderer Dienstleister nur im Einvernehmen mit dem Berater einbeziehen oder beauftragen.


5.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter des Beraters vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.

6. Haftung des Beraters

6.1 der Berater haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.


6.2 Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.


6.3 Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Berater verjähren in 2 Jahren ab Anspruch Entstehung. 

7. Geheimhaltung und Datenschutz

7.1 Der Berater verpflichtet sich, alle Kenntnisse die er aufgrund dieses Auftrages erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.


7.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen vom Berater unter Beachtung der Datenschutzbestimmung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.

8. Schutz des geistigen Eigentums

8.1 Die vom Berater angefertigten Berichte, Pläne Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihrer Publikation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Beraters. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.


8.2 Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 8.1 steht der Berater ein zusätzliches Honorar in einer den Umständen nach angemessene Höhe zu.

9. Vertragsdauer und Kündigungsfrist

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

10. Zurückhaltung und Aufbewahrung von Unterlagen

10.1 Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderung hat der Berater an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückhaltungsrecht.


10.2 Nach dem Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Berater all Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigte Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.


10.3 Die Pflichten des Beraters zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach der Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei den nach Ziffer 10.1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

11. Schlussbestimmung

11.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.


11.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.


11.3 Änderung und Ergänzung dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.


11.4 Es gilt das schweizerische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Beauftragten.

Datensicherheit

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Wir nehmen den Schutz Ihrer privaten und betrieblichen Daten sehr ernst. Daher möchten wir Sie darüber unterrichten, wann wir welche Daten speichern und wie wir sie verwenden. Wir verarbeiten persönliche Daten unter strikter Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen.


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